FAQ

Das Wichtigste, was du wissen musst

Alle meine Bildungsurlaube sind in Niedersachsen als Bildungsurlaub anerkannt. Welche Anerkennungen darüber hinaus vorliegen, findest du direkt beim jeweiligen Angebot.

Du möchtest teilnehmen, kannst oder möchtest dafür aber keinen Bildungsurlaub bei deinem Arbeitgeber beantragen? Natürlich kannst du die Veranstaltungen auch ganz regulär besuchen und dafür zum Beispiel Urlaubstage nutzen.

Du arbeitest in einem anderen Bundesland und benötigst dort eine Anerkennung? Sprich mich gerne an. Je nach Bundesland und Veranstaltung kann geprüft werden, ob eine zusätzliche Anerkennung möglich ist.

Und wenn du noch nicht genau weißt, wie Bildungsurlaub funktioniert, findest du hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Was ist Bildungsurlaub – und muss ich dafür Urlaubstage nehmen?

Bildungsurlaub ist eine gesetzlich geregelte Freistellung von der Arbeit, damit Beschäftigte an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen teilnehmen können. Dein regulärer Erholungsurlaub wird dafür nicht verwendet.

Während des Bildungsurlaubs wird dein Arbeitsentgelt weiterhin vom Arbeitgeber gezahlt. Die Kosten für die Weiterbildung selbst trägst du in der Regel selbst.

Wichtig: Bildungsurlaub ist in Deutschland Ländersache. Welche Regelungen für dich gelten, richtet sich deshalb grundsätzlich nach dem Bundesland, in dem du arbeitest.

Das hängt vom Bundesland ab, in dem du arbeitest. In Niedersachsen haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf fünf Arbeitstage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr bei einer 5-Tage-Woche. Bei mehr oder weniger regelmäßigen Arbeitstagen pro Woche verändert sich der Anspruch entsprechend.

Der Anspruch kann erstmals nach sechs Monaten im Beschäftigungsverhältnis geltend gemacht werden.

Ein nicht genutzter Anspruch aus dem Vorjahr kann in Niedersachsen grundsätzlich in das laufende Kalenderjahr übertragen werden. Dadurch können unter bestimmten Voraussetzungen auch mehrere Tage bzw. zwei Bildungsurlaubswochen miteinander verbunden werden.

Für bestimmte Beschäftigtengruppen, zum Beispiel Beamtinnen und Beamte, gelten andere Regelungen.

Wenn du dich für einen meiner Bildungsurlaube anmeldest, erhältst du von mir die Unterlagen, die du für deinen Arbeitgeber benötigst.

In Niedersachsen musst du deinem Arbeitgeber die Teilnahme so früh wie möglich, in der Regel mindestens vier Wochen vor Beginn, schriftlich mitteilen. Ich empfehle dir, den Bildungsurlaub möglichst frühzeitig einzureichen – besonders dann, wenn du für die Veranstaltung eine Unterkunft oder Anreise buchen möchtest.

Nach dem Bildungsurlaub erhältst du eine Teilnahmebescheinigung als Nachweis.

Ein anerkannter Bildungsurlaub kann nicht ohne Weiteres abgelehnt werden. In Niedersachsen kann der Arbeitgeber die Freistellung für den gewünschten Zeitraum unter anderem verweigern, wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Gründe entgegenstehen. Auch bestimmte soziale oder betriebliche Voraussetzungen können eine Rolle spielen.

Da sich die Regelungen zwischen den Bundesländern unterscheiden, solltest du bei einer Ablehnung zunächst nach dem konkreten Grund fragen und prüfen, welche Bestimmungen für deinen Arbeitsplatz gelten.

Während des Bildungsurlaubs zahlt dein Arbeitgeber dein Arbeitsentgelt weiter. Die Teilnahmegebühr sowie persönliche Kosten wie Anreise und gegebenenfalls Unterkunft und Verpflegung trägst du selbst.

Was im Teilnahmebeitrag enthalten ist, findest du beim jeweiligen Bildungsurlaub. Bei Veranstaltungen mit Übernachtung – zum Beispiel auf Spiekeroog – organisierst und buchst du Unterkunft und Anreise selbst.

Einige meiner Bildungsurlaube finden in Teilzeit statt. Das bedeutet, dass die Weiterbildung an fünf aufeinanderfolgenden Tagen stattfindet, die tägliche Seminarzeit jedoch kürzer ist als bei einem klassischen ganztägigen Bildungsurlaub.

Ob und in welchem Umfang du dafür Bildungsurlaub in Anspruch nehmen kannst, hängt unter anderem von deiner persönlichen Arbeitszeit und den für dich geltenden gesetzlichen Regelungen ab.

Wenn du in Vollzeit arbeitest und an einem Teilzeit-Bildungsurlaub teilnehmen möchtest, empfehle ich dir, vorab mit deinem Arbeitgeber zu klären, wie die Freistellung in deinem Fall gehandhabt werden kann.